Nr. 4-2011 – Firma weg, Zeugnis-Anspruch bleibt

 

 

 

Ehemalige Mitarbeiter haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt sogar noch, wenn Betrieb inzwischen nicht mehr existiert. Wird die Zeugnispflicht missachtet, droht ein Zwangsgeld, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied.

Der Kläger hatte bereits vor Gericht durchgesetzt, dass der Chef ihm ein Zeugnis schreiben muss. Der Arbeitgeber weigerte sich dennoch mit dem Argument, der Betrieb sei inzwischen geschlossen, er habe auch kein Firmenpapier mehr.

Das Landesarbeitsgericht ließ das nicht gelten und verhängte ein Zwangsgeld von 500 Euro. Ein Zeugnis müsse zwar grundsätzlich auf Geschäftspapier geschrieben sein, so die Richter. Wenn der Arbeitgeber keine Firmenbögen mehr habe, dürfe er aber neutrales Papier verwenden.

 

Quelle: Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz – Aktenzeichen 9 Ta 128/11

veröffentlicht: Spiegel-online vom 03.09.2011