Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu, als sie bislang bekommen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, haben die Jüngeren ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen. Konkret bedeutet dies ein Plus von bis zu vier freien Tagen. Bisher umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-jährige Beschäftigte, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage.
Quelle: Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 20.03.2012
Aktenzeichen: 9 AZR 529/10
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